1 Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für sämtliche weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien. Mit der Bestellung erkennt der Kunde dies ausdrücklich an.
1.4 Wir verkaufen ausschließlich unter Einbeziehung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit Gegenbestätigungen durch den Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen, wird diesen Bedingungen, soweit sie von den vorliegenden Bedingungen abweichen, bereits jetzt widersprochen.
2 Angebote und Preisstellung
2.1 Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden bzw. einer Auftragsbestätigung durch uns. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen.
2.2 Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung sind alleinig die vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie sonstige schriftlich fixierte Absprachen.
2.3 Die Grundlage jeder Konstruktion sind fertigungsgerecht aufbereitete 3-D Datensätze mit Entformungsschrägen, Teileversprüngen etc. . Die Aufbereitung von Kundendatensätzen ist kostenpflichtig.
2.4 Vom Kunden veranlasste und gewünschte Änderungen des diesseitigen Werkes nach Auftragserteilung, berechtigen uns aufgrund des erhöhten Aufwandes zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.
2.5 Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück oder kündigt er diesen, so sind von dem Kunden sämtliche bis zum Rücktritts- respektive Kündigungszeitpunkt erfolgten Arbeiten und Aufwendungen zu vergüten.
3 Lieferfristen
3.1 Liefertermine können als Lieferzeitpunkt fix vereinbart werden. Soweit Lieferfristen vereinbart werden, so beginnen diese Fristen erst, sobald sie schriftlich fixiert werden sowie kumulativ, sobald beide Parteien über die Einzelheiten der Ausführung des Auftrages abschliessendes Einvernehmen erzielt haben.
4 Gewährleistung
4.1 Sollten von uns gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel aufweisen, so hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Dieses Recht ist unverzüglich und schriftlich geltend zu machen, ansonsten verwirkt es. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so muß der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen.
4.2 Angaben von Schwindungen, sind nach Absprache, in schriftlicher Form vom Kunden festzulegen.
4.3 Für alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen, gilt: Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden. Für unmittelbare Schäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Konstruktion bzw. Dienstleistung beschränkt.
4.4 Der Kunde hat uns festgestellte Mängel unverzüglich nach Eingang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4.5 Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne unser Wissen Änderungen am Werk durchgeführt werden.
4.6 Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate.
4.7 Für Dienstleistungen anderer Art, übernehmen wir keine Haftung.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung des Werkes, unser Eigentum.
6 Zahlungen
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzusetzen und gleichfalls vom Kunden zu entrichten.
6.2 Maßgeblich für den Verzugsbeginn ist der Eingang der Zahlung respektive der Gutschrift eines Scheckes, auf dem Konto der Auftragnehmer.
6.3 Gerät der Kunde mit der vollen oder teilweisen Rechnungsbegleichung in Zahlungsverzug, so ist die offene Forderung mit Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
7 Schutzrechte Dritter, Datenschutz
7.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter strikter Wahrung sämtlicher dem Auftragnehmer zu Kenntnis gelangender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden.
7.2 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Kunden, Schutzrechte Dritter verletzt stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer frei.
7.3 Der Kunde erklärt bereits jetzt sein Einverständnis damit, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung bereitgestellten bzw. erzeugten Daten durch den Auftragnehmer edv-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Kunden auf Zugriff, Aktualisierung oder Löschung dieser Daten besteht nicht.
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wipperfürth. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden vielmehr darauf hinwirken, die unwirksame Regelung einvernehmlich durch eine wirksame Regelung zu ersetzen.
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers uneingeschränkt einverstanden.